- Für jedes Schuljahr werden Leistungsnachweise ausgestellt, wobei nicht nur die schriftlichen sondern auch
die mündlichen Leistungen berücksichtigt werden.
- Das erste Schuljahr gilt dabei als Probezeit.
- Die Klassenkonferenz unter der Leitung des Schulleiters entscheidet über das Bestehen der Probezeit und
Versetzung in die nächst höhere Klasse.
- Die Probezeit ist nicht bestanden, bzw. eine Versetzung nicht möglich, wenn der Schüler seinen Pflichten
trotz Ermahnung nicht nachkommt und/oder in seinen Leistungen nicht den Anforderungen der Versetzungsordnung für Realschulen entspricht.
- Die Klassenstufe 1 darf nur einmal wiederholt werden, ebenso die Klassenstufe 2 nach einer nicht bestandenen Abschlussprüfung.
- Zur Prüfung wird nur zugelassen, wer sich den regelmässigen Leistungskontrollen unterzogen und auch regelmässig am Unterricht
teilgenommen hat.
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