Probezeit und Versetzung:


  • Für jedes Schuljahr werden Leistungsnachweise ausgestellt, wobei nicht nur die schriftlichen sondern auch die mündlichen Leistungen berücksichtigt werden.


  • Das erste Schuljahr gilt dabei als Probezeit.


  • Die Klassenkonferenz unter der Leitung des Schulleiters entscheidet über das Bestehen der Probezeit und Versetzung in die nächst höhere Klasse.


  • Die Probezeit ist nicht bestanden, bzw. eine Versetzung nicht möglich, wenn der Schüler seinen Pflichten trotz Ermahnung nicht nachkommt und/oder in seinen Leistungen nicht den Anforderungen der Versetzungsordnung für Realschulen entspricht.


  • Die Klassenstufe 1 darf nur einmal wiederholt werden, ebenso die Klassenstufe 2 nach einer nicht bestandenen Abschlussprüfung.


  • Zur Prüfung wird nur zugelassen, wer sich den regelmässigen Leistungskontrollen unterzogen und auch regelmässig am Unterricht teilgenommen hat.