Probezeit und Versetzung

  • Für jedes Schuljahr werden Leistungsnachweise ausgestellt, wobei nicht nur die schriftlichen, sondern auch die mündlichen Leistungen berücksichtigt werden.
     
  • Das erste Schuljahr gilt dabei als Probezeit.
     
  • Die Klassenkonferenz unter der Leitung des Schulleiters entscheidet über das Bestehen der Probezeit und Versetzung in die nächst höhere Klasse.
     
  • Die Probezeit ist nicht bestanden, bzw. eine Versetzung nicht möglich, wenn der Schüler seinen Pflichten trotz Ermahnung nicht nachkommt und/oder in seinen Leistungen nicht den Anforderungen der Versetzungsordnung für Realschulen entspricht.
     
  • Die Klassenstufe 1 darf nur einmal wiederholt werden, ebenso die Klassenstufe 2 nach einer nicht bestandenen Abschlussprüfung.
     
  • Zur Prüfung wird nur zugelassen, wer sich den regelmässigen Leistungskontrollen unterzogen und auch regelmäßig am Unterricht teilgenommen hat.

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